Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger von der Gewerbesteuer befreit

Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger von der Gewerbesteuer befreit
Gewerbesteuer

Sind Berufsbetreuer beziehungsweise Verfahrenspfleger von der Gewerbesteuer befreit?

Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Gewerbesteuer
Die Frage ist, ob Berufsbetreuer bzw. Verfahrungspfleger Gewerbesteuer zahlen müssen? Und die Antwort lautet: Müssen sie nicht. Denn sie sind Freiberufler.

Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Einkünfte aus diesen Berufen sind selbständige Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Das bedeutet, dass Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger also Freiberufler sind.

Und warum ist das so?

Die Begründung

Der Status des Freiberuflers wird durch die Tätigkeit begründet. Denn die Tätigkeit eines Berufsbetreuers und eines Verfahrenspflegers ist geprägt durch eine selbständige fremdnützige Tätigkeit in einem fremden Geschäftskreis. Außerdem ist sie auch durch Aufgaben der Vermögensverwaltung geprägt. Und das bedeutet, dass sie damit den im Einkommensteuergesetz genannten Beispielsberufen gleich zu setzen ist (das heißt Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, sowie der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied).

Quellen: Bundesfinanzhof v. 15.6.2010 § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG; VIII R 10/09 und VIII R 14/09. An der älteren Rechtsprechung hält der BFH nicht mehr fest.

Beratungshinweis von Steuerberater Jasper Köln

Sollte das Finanzamt Ihre Freiberuflichkeit mit Hinweis auf die Rechtsprechung vor 2010 nicht anerkennen, dann haben Sie zwei Möglichkeiten.

Möglichkeit Nummer 1: Weisen Sie das Finanzamt auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Juni 2010 hin (siehe oben).

Möglichkeit Nummer 2: Nehmen Sie Kontakt zu unserer Steuerkanzlei auf. Denn wir kennen die Rechtslage genau und können Sie über das weitere Vorgehen entsprechend beraten.

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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.