Systemadministrator freiberuflich tätig

Systemadministrator freiberuflich tätig

EDV-Consulting oder Software Engineering als freier Beruf

Systemadministrator
Systemadministratoren mit Kenntnissen, die einem Diplom-Informatiker entsprechen, kann einen ingenieurähnlichen und somit freien freien Beruf ausüben (Einrichtung und Betreuung von Betriebs- und Datenübertragungssysteme).

Jemand, der über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die in Breite und Tiefe denen eines Diplom-Informatikers entsprechen, kann einen ingenieurähnlichen und damit einen freien Beruf (siehe auch Katalog der Freiberufler) auch dann ausüben, wenn er Betriebs- und Datenübertragungssysteme einrichtet und betreut.

Betriebswirt EDV – Selbstständig als Systemadministrator?

Wer eine Fachschule für elektronische Datenverarbeitung (das heißt EDV) besucht und dann auch erfolgreich die staatliche Prüfung zum Betriebswirt-EDV ablegt, kann anschließend als Freiberufler im Steuerrecht anerkannt werden. Von Vorteil ist es, wenn er sich nach der Ausbildung im Bereich der Systemanalyse, Systemberatung und Systemtechnik  auf dem Gebiet des EDV-Consulting / Software Engineering / Systemadministrator selbständig macht. Dies wird nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (kurz BFH) als freiberufliche Tätigkeit anerkannt.

Was umfasst die Tätigkeit eines Systemadministrators?

Die Tätigkeit eines Systemadministrators besteht in der Hauptsache darin, Betriebssysteme und Datenübertragungssysteme zu installieren und einzurichten oder auf neue Betriebssysteme umzustellen. Des Weiteren arbeitet der Systemadministrator oft auch im Bereich der Forschungs und der Entwicklung.

Autodidaktische Aneignung der Fähigkeiten?

Dabei ist es durchaus nicht als nachteilig anzusehen, wenn er sich die Kenntnisse und Fähigkeiten auch als Autodidakt angeeignet hat und so letzten Endes über die entsprechenden Kenntnisse  eines Diplom-Informatikers verfügt.

Quelle: Bundesfinanzhof v. 22.9.2009, VIII R 63/06.

Beratungshinweis von Steuerberater Jasper

Die Arbeit als Freiberufler bringt Vorteile gegenüber dem Gewerbebetrieb mit. Hier eine Orientierung:

Vorteile eines Freiberuflers gegenüber einem Gewerbetreibenden

  • Als Freiberufler zahlen Sie keine Gewerbesteuer (und müssen folglich auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben),
  • Sie brauchen keine Bilanz zu erstellen und sparen damit auch Steuerberatungskosten,
  • Sie sind nicht in der Industrie- und Handelskammer Zwangsmitglied und sparen damit Kammerbeiträge,
  • der Betriebsprüfer vom Finanzamt wird weniger Interesse an Ihnen haben und prüft entsprechend sehr selten.
Anonymisierte Erhebung von IP-Adressen, siehe Datenschutzseite:
[Total: 1 Average: 3]

Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.