Fahrrad von der Steuer absetzen?

Fahrrad von der Steuer absetzen?
Wir steuern Sie zum Ziel

Fahrrad als Dienstfahrzeug

Der Hintergrund

Wenn Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender ein Auto überwiegend für betriebliche Zwecke nutzen, können Sie die Kosten einschließlich der Anschaffungskosten „von der Steuer absetzen“ (genauer gesagt als Betriebsausgabe gewinn- und damit steuermindernd absetzen) – und so damit  Steuern sparen.

Fahrrad: Zum Ziel steuern
Das Fahrrad im Sinne eines Dienstfahrzeugs von der Steuer absetzen? Das Einkommensteuergesetz regelt dies nicht so eindeutig, wie bei einer Pkw-Nutzung. Trotzdem können Kosten als Betriebsausgaben gelten. Laufende Betriebskosten sind jedoch ggf. niedriger anzusetzen im Vergleich zu einem Pkw.

Allerdings ist zu bedenken, dass die private Nutzung dagegen gerechnet wird.

Doch besonders in Zeiten mit hohen Benzinpreisen denken immer mehr Mandanten über die Anschaffung eines Fahrrads als Dienstfahrzeug nach. Neben ökonomischen Gründen spielen für sie in diesem Zusammenhang auch gesundheitliche oder ökologische Argumente eine Rolle. Sie fragen mich daher häufig, ob es möglich ist, dass sie die Kosten für das Fahrrad steuersparend absetzen können – ähnlich dem besagten Dienstwagen.

Fahrrad als Dienstfahrzeug und das Einkommensteuergesetz

Im Einkommensteuergesetz ist nicht nicht so eindeutig geregelt, ob ein überwiegend betrieblich genutztes Fahrrad steuersparend abgesetzt werden kann – wie das eben bei der Pkw-Nutzung der Fall ist.

Meines Erachtens spricht aber nichts dagegen, wenn die Betriebskosten (zum Beispiel Pflege oder Reparatur) als Betriebsausgaben behandelt werden. Erst recht, wenn die Anschaffungskosten des Fahrrads über einen längeren Zeitraum (zum Beispiel 6 Jahre) verteilt werden. Den privaten Nutzungsanteil könnte man dann wie bei dem Dienstwagen mit tatsächlicher Privatnutzung mit einem Prozent der Anschaffungskosten pro Monat ansetzen.

Und wie verhält es sich mit den laufenden Betriebskosten?

Zu bedenken ist jedoch, dass die laufenden Betriebskosten allerdings wesentlich niedriger sind als bei einem Pkw (es zum Beispiel wird kein Benzin benötigt, Tankkosten entfallen also). Daher wäre unter Umständen auch ein niedrigerer Prozentsatz gerechtfertigt (zum Beispiel 0,5 Prozent).
Fahrrad steuerlich absetzbar

Anonymisierte Erhebung von IP-Adressen, siehe Datenschutzseite:
[Total: 21 Average: 2.7]

Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.