Doppelte Haushaltsführung – steuerliche Absetzbarkeit vereinfacht
Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, soll zukünftig die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für die doppelte Haushaltsführung vereinfacht werden. Folgende Regelung ist vorgesehen:
Die Aufwendungen für die zusätzliche Unterkunft und Wohnung bei einer doppelten Haushaltsführung werden einfacher zu ermitteln sein. Zukünftig sollen die tatsächlichen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € im Monat vom Arbeitnehmer angesetzt werden können. Das erspart den Arbeitgebern die derzeit erforderliche Ermittlung der üblichen Vergleichsmiete.
Die Neuregelung ist noch nicht in Kraft getreten. Die Einzelheiten sind noch nicht bekannt.
Quelle: Bundesfinanzministerium Pressemitteilung Nr. 54 vom 19.09.2012.