Doppelte Haushaltsführung – steuerliche Absetzbarkeit vereinfacht

Doppelte Haushaltsführung – steuerliche Absetzbarkeit vereinfacht

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, soll zukünftig die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für die doppelte Haushaltsführung vereinfacht werden. Folgende Regelung ist vorgesehen:

Die Aufwendungen für die zusätzliche Unterkunft und Wohnung bei einer doppelten Haushaltsführung werden einfacher zu ermitteln sein. Zukünftig sollen die tatsächlichen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € im Monat vom Arbeitnehmer angesetzt werden können. Das erspart den Arbeitgebern die derzeit erforderliche Ermittlung der üblichen Vergleichsmiete.

Die Neuregelung ist noch nicht in Kraft getreten. Die Einzelheiten sind noch nicht bekannt.

Quelle: Bundesfinanzministerium Pressemitteilung Nr. 54 vom 19.09.2012.

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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.