Verkäufe Ebay – Gewerblich oder Privat?
Meins?!
Kennen Sie das? Sie haben einen Gegenstand in Ebay eingestellt und warten nun gebannt darauf, wie es ausgeht: Kauft jemand? Werden Ihre preislichen Erwartungen übertroffen?
Die Spannung steigt, die Auktion gleicht einem Roulette. Innerlich spornen Sie Ihre Interessenten an: Ihre letzten Einsätze bitte!
Die Uhr tickt.
Und dann: Nichts geht mehr! Er ist da, der Moment der Wahrheit!
Doch nicht nur bei Auktionen kann es bei Ebay hoch her gehen.
Für Nervenkitzel sorgt manchmal auch das Finanzamt
Vor allem bei der Frage, ob Verkäufer (noch) private Verkäufe tätigen oder schon gewerblich tätig sind. Davon hängt viel ab.
Nämlich ob Sie den erzielten Preis voll für sich verbuchen können oder ob Sie Ihr Geld mit dem Finanzamt teilen müssen. In Form von Gewerbesteuern bzw. Umsatzsteuern (was besonders ungünstig ist, wenn man sich fälschlicherweise als Privatverkäufer wähnte und es plötzlich zu Nachzahlungen kommt).
Ob Sie gewerblich oder privat handeln, sollte im Einzelfall geprüft werden. Als erste Orientierung dient die nachfolgende Infobox, um zu klären, ob Sie tendenziell als Privatperson auftreten oder schon als gewerblich anzusehen sind. Vorsicht, manchmal kann der Übergang fließend sein!
Infobox: Ebay gewerblich oder privat?
Ansatzpunkte für Ebay Privatverkäufe:
- Verkaufen Sie ab und an verschiedene, nicht mehr benötigte Artikel aus Ihrem Privateigentum?
Ansatzpunkte für Ebay gewerbliche Verkäufe:
- Verkaufen Sie regelmäßig große Artikelmengen?
- Verkaufen Sie gleichartige Artikel (besonders Neuware) über einen längeren Zeitraum?
- Bieten Sie Artikel an, die Sie für den Verkauf produziert haben?
- Haben Sie die Artikel nicht für den Eigengebrauch gekauft?
- Sind Sie Ebay-Verkaufsagent?
Auf folgende Indizien für gewerbliches Handeln achtet die Rechtsprechung besonders:
- Haben Sie die Eigenschaft als Power-Seller?
- Unterhalten Sie einen Ebay-Shop?
- Wie hoch ist Anzahl an aktuellen Verkäufen? Bzw. verkaufen Sie viele Artikel über einen längeren Zeitraum?
- Wie hoch ist die Anzahl der Bewertungen in Abhängigkeit zum Tätigkeitszeitraum?
- Welche Art von Artikel verkaufen Sie? Ist es Neuware oder Gebrauchtware? Wie hoch ist der Wert der Ware?
- Verfügen Sie über eine Webseite oder verwenden Sie Werbebeschreibungen, die professionell Eindruck erscheinen?
In der Vergangenheit wurden z. B. Händler als gewerblich eingestuft, die viele (gleichwertige) Artikel verkauft haben, die beispielsweise ein Angebot von ca. 250 verschieden großen Akkus (und Verweis auf die Verfügbarkeit von größeren Mengen) aufwiesen oder mehrere gleichartige Navigationsgeräte verkauften. Oder Händler mit mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum.
Urteil Finanzgericht Köln – Schmuckverkauf Hausfrau
Ein Urteil aus dem Jahre 2014 kommt zu dem Ergebnis, dass eine Hausfrau, die unter anderem Schmuckstücke über Zeitungsannoncen und das Internet verkaufte, sowohl gewerblich als auch unternehmerisch handelte.
Dies begründete das Finanzgericht unter anderem mit der Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeit (56 Verkaufsanzeigen über einen längeren Zeitraum). Die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ist ein Merkmal einer Gewinnerzielungsabsicht, die wiederum ein Kriterium für einen Gewerbebetrieb darstellt.
Außerdem konnte die Klägerin nicht schlüssig beweisen, dass es sich ausschließlich um Gegenstände aus ihrem Privateigentum handelte. So fehlten Angaben zur Herkunft und zum Verbleib der Gegenstände.
Quellen: FG Köln, Urteil v. 27.8.2014 – 7 K 3561/10, Ebay Rechtsportal
Wenn Sie also immer mal wieder als private Ebay-Verkäuferin oder privater Ebay-Verkäufer tätig sind, lohnt es sich, von Zeit zu Zeit darüber nachzudenken, ob die Finanzverwaltung Sie bereits als gewerblich einstufen könnte.
Können Sie die „gewerblichen“ Fragen verneinen, können Sie beruhigt sein. Schonen Sie Ihre Nerven lieber für die nächste Auktion! 🙂