Setzen Sie Tierbetreuungskosten von der Steuer ab!

Setzen Sie Tierbetreuungskosten von der Steuer ab!
Haustierbetreuung von der Steuer absetzen
Ob Frauchen und Herrchen bald wieder kommen? Die Hundesitterin mag ich auch. Aber bei ihr darf ich nie so lange aufbleiben wie sonst, dabei bin ich doch schon 4 Jahre alt!

Gute Neuigkeiten für Haustierbesitzer! Lassen Sie Ihr Haustier – z. B. eine schnuckelige Katze oder einen goldigen Hund – zu Hause gegen Entgelt betreuen?

Dann können Sie die Aufwendungen, die Sie dafür leisten, steuerlich geltend machen!

Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in Sachen Tierbetreuungskosten

Hintergrund ist ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf von Februar 2015. Die Besitzerin einer Hauskatze hatte geklagt. Sie hatte die Aufwendungen in Höhe von rund 300 € für die Betreuung ihres Tieres als haushaltsnahe Dienstleistungen in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen wollen.

Dies hatte das Finanzamt jedoch abgelehnt. Grund dafür war ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, laut dem Steuerermäßigen für Tierbetreuung, Tierpflege oder Tierarztkosten nicht statthaft sind.

Erfolg für die Klägerin

Katze Betreuung Aufwendungen steuerlich geltend machenDoch das Finanzgericht Düsseldorf gab der Klägerin Recht. Die Katze zähle zum Haushalt der Klägerin. Die Versorgung von Haustieren habe einen engen Bezug zur Hauswirtschaft des Tierhalters. Und würde daher unter die Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen fallen.

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen:

Der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“ ist nicht näher definiert. Diese betreffen hauswirtschaftliche Tätigkeiten in Privathaushalten, die normalerweise regelmäßig durch die Haushaltsmitglieder selber oder durch entsprechende Beschäftigte durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel Reinigungsarbeiten, Gartenarbeiten oder Kinderbetreuungskosten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen können dann auf Antrag steuersparend in Höhe von 20 Prozent, maximal 4.000 € im Jahr im Zuge der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden (für Arbeitskosten).

Im Fall von Katzenbesitzern zählen Tätigkeiten wie die Reinigung des Katzenklos, die Futterversorgung und sonstige Beschäftigung des Tieres dazu.

[Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Update 25.01.2016: Die Revision wurde in der Zwischenzeit zurück gewiesen. Das bedeutet, dass Sie die Tierbetreuungskosten wie oben besprochen, steuerlich geltend machen können.]

Und wie machen Sie Ihre Tierbetreuungskosten geltend?

Erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:

Die Tierpflege muss bei Ihnen zu Hause stattfinden. Die Kosten für eine Tierpension können also nicht steuerbegünstigt geltend gemacht werden.

Die Person, die Ihr Tier betreut (Tiersitter), muss eine Rechnung für die Dienstleistung ausstellen, die Sie durch Überweisung begleichen. Achtung: die Barzahlung des Betrages genügt nicht!

Sollte das Finanzamt die Tierbetreuungskosten nicht anerkennen, legen Sie Einspruch ein (oder beauftragen Sie den Steuerberater Ihres Vertrauens damit) und verweisen Sie auf das Urteil.

Quelle: Az.: 15 K 1779/14 E
Tierbetreuungskosten

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Cathrin Jasper ist in unserer Kanzlei Jasper Steuerberatung für das Onlinemarketing verantwortlich. Aus ihrer Feder stammt auch diese Webseite.