Rentenversicherungspflicht für Selbständige?
Eckpunktepapier zur Rentenversicherungspflicht von Selbstständigen
→ Derzeitiger Stand [01.01.2013]: Die Bundesregierung hat das Projekt nicht weiter verfolgt, es bleibt alles beim alten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Eckpunktepapier erstellt und dem Bundeskabinett zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, für alle bisher nicht rentenversicherungspflichtigen Selbständigen die Versicherungspflicht einzuführen. Folgende Überlegungen werden diskutiert:
- Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbstständigen mit Ausnahme von bereits anderweitig abgesicherten Personen wie Künstlern, Publizisten, Landwirten sowie in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherten Selbstständigen (zum Beispiel Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.).
- Selbstständige im rentennahen Alter (über 50-Jährige) sowie nebenberuflich oder geringfügig bis 400 Euro pro Monat verdienende Selbstständige werden von der Vorsorgepflicht ausgenommen.
- Für heute bereits selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, gibt es Ausnahme- bzw. Befreiungsregelungen.
- Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung.
- Die Altersvorsorge und ihre Erträge dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden.
- Die besondere Situation von Selbstständigen wird durch Möglichkeiten zur flexiblen Beitragszahlung und durch Beitragsfreiheit in der Existenzgründungsphase berücksichtigt. Durch Erleichterungen in der Einstiegsphase sollen Unternehmensgründungen nicht gefährdet werden.
- Im Gegenzug zur Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht werden bisherige Versicherungspflichtregelungen für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft (insbesondere die Handwerkerpflichtversicherung).
- Die Altersvorsorgepflicht soll operativ zentral durchgeführt werden. Als Kompetenz- und Wissensträger bietet sich die Deutsche Rentenversicherung Bund an.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Beratungshinweis von Steuerberater Jasper Köln
Solange kein detaillierter Gesetzentwurf in die gesetzgebenden Körperschaften (Bundestag und Bundesrat) bezüglich der Rentenversicherungspflicht für Selbständige eingebracht worden ist, sollten Sie mit Ausweichmaßnahmen (z. B. Rürup-Rente) abwarten. Warten Sie die nächste Stufe des Gesetzgebungsverfahrens ab.