SEPA – Bargeldlose Zahlungen werden vereinfacht – europaweit
SEPA-Zahlungssystem – Einheitliche Standards
Das neue SEPA-Zahlungssystem hält Einzug in unsere Kanzlei. Wir informieren Sie über die Neuerungen in Europa allgemein und bei uns speziell.
Wen betrifft das SEPA-Verfahren?
- Allgemein jeden, der Überweisungen tätigt, Lastschriften ausstellt oder einziehen lässt. Kurz gesagt: Jeden Konto-Inhaber.
- Die Änderungen in unserer Kanzlei betreffen Unternehmer, die unserer Kanzlei den Auftrag erteilt haben, die wiederkehrenden Steuerberatungshonorare für ihre Unternehmen per Lastschrift einzuziehen.
Was ist SEPA?
SEPA ist die Kurzform für „Single Euro Payments Area“. Übersetzt heißt dies so viel wie „Einheitlicher EURO-Zahlungsverkehrsraum“. Und wie dieser Ausdruck vielleicht erahnen lässt, ist das Ziel dieses Zahlungssystems die Vereinfachung, Beschleunigung und Kostenreduzierung des europäischen Zahlungsverkehrs.
Stichtag ist der 1. Februar 2014.
Europaweit nehmen 33 Länder daran teil (siehe Liste ganz unten).
Und welche Vorteile bietet SEPA?
SEPA schafft einheitliche Standards bei bargeldlosen Zahlungen in den teilnehmenden Ländern.
Das bedeutet für Sie, dass Sie sich – unabhängig davon, wo Sie wohnen oder wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat – das für Sie beste Kreditinstitut aussuchen können. Es wird also nur noch ein Konto benötigt, von dem Sie künftig alle Ihre europäischen Überweisungen tätigen können. Sie brauchen kein Extra-Konto eröffnen, wenn Sie zum Beispiel ein halbes Jahr in London arbeiten möchten.
Ein weiterer Vorteil: Beträge sollen innerhalb eines Bankengeschäftstages bei dem Empfänger ankommen – nicht nur innerhalb von Deutschland.
SEPA soll also für einen schnellen und kostengünstigen Zahlungsverkehr innerhalb Europas sorgen.
SEPA-Lastschrift bei Jasper Steuerberatung
Unsere Kanzlei wird die Umstellung zur SEPA-Lastschrift bereits zum 1. November 2013 durchführen, um eventuelle Probleme technischer Art frühzeitig zu erkennen und für rechtzeitige Abhilfe sorgen zu können. Unsere Mandanten haben wir bereits informiert.
Weitere Informationen zum SEPA-Einzugsverfahren
Gläubiger-Identitätsnummer (CRED)
Die neue SEPA-Lastschrift wird von den Kreditinstituten nur noch durchgeführt, wenn die Deutsche Bundesbank dazu zertifiziert und uns eine sog. „Gläubiger-Identitätsnummer“ erteilt. Dieses Verfahren haben wir bereits durchlaufen.
Mandatsreferenz (MREF) – SEPA Mandat
Weiterhin erhalten alle unsere Mandanten eine sog. „Mandatsreferenz“. Die Mandatsreferenz ist eine individuell vergebene und damit eindeutige Kennziffer.
IBAN
Diese neue Nummer besteht aus einem Länderkennzeichen (in Deutschland DE), Füllziffern, Ihrer Bankleitzahl, Ihrer Kontonummer und aus Prüfziffern. Diese neue Nummer ersetzt zukünftig die Angabe der Kontonummer und der Bankleitzahl. Unser Lastschriftenprogramm ermittelt die IBAN automatisch. Die durchgeführten Tests waren erfolgreich.
Informationspflicht zum Abbuchungstermin
Wiederkehrende Abbuchungen
Der Abbuchungstermin ist bei den Wiederkehrenden Honoraren für alle unsere Mandanten, die keinen anderen Termin gewählt haben, der 1. eines jeden Monats. Sollten Sie in der Einzugsermächtigung den Abbuchungstermin den 15. eines jeden Monats gewählt haben, wird natürlich zu dem gewählten Termin abgebucht.
Einzelabbuchungen
Einzelabbuchungen, z. B. bei einzelne Rechnungen bzw. die Abschlussrechnungen werden rechtzeitig in der Rechnung ausgewiesen, bevor abgebucht wird.
Anhang: Welche Länder nehmen am SEPA-Zahlungssystem teil?
Hier sind Sie, alphabetisch sortiert:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Monaco
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal (inkl. Azoren/ Madeira)
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien (inkl. Kanarische Inseln)
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Zypern