Steuerabkommen mit der Schweiz vorerst gescheitert
Bundesrat blockiert Steuerabkommen mit der Schweiz
Wir haben bereits über das Steuerabkommen mit der Schweiz berichtet. Nun hat der Bundesrat dem von dem Bundestag beschlossene Steuerabkommen nicht zugestimmt.
Das Abkommen sollte ursprünglich am 1.1.2013 in Kraft treten.
Das Abkommens betrifft Personen mit Wohnsitz in Deutschland und Konto bzw. Depot bei einem Kreditinstitut in der Schweiz, die Kapitaleinkünfte der letzten zehn Jahre dem deutschen Finanzamt verschwiegen haben (Details können unserem früheren Artikel über das Steuerabkommen entnommen werden). Das Abkommen sieht vor, die rückwirkende Versteuerung pauschal durch eine Einmalzahlung zu gewährleisten. Der Betrag – je nach Anlagedauer und Vermögenssituation zwischen 21% und 41% des vorhandenen Kapitals – wird dann anonym an die deutsche Finanzverwaltung überwiesen. Nicht betroffen von dem Steuerabkommen sind Konten, die vor dem 1.1.2013 gekündigt werden.
Damit das Steuerabkommen mit der Schweiz dennoch in Kraft treten kann, müssen die Länder, die das Abkommen abgelehnt haben, im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag ihre Zustimmung erteilen. Ob das der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.