Bekämpfung internationaler Steuerhinterziehung – Informationsaustausch mit USA

Bekämpfung internationaler Steuerhinterziehung – Informationsaustausch mit USA

Musterabkommen über bilaterale Zusammenarbeit

Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA haben in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart, die bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Die fünf Staaten und die USA haben dazu ein Musterabkommen erarbeitet.

Steuerhinterziehung USA
Zusammenarbeit Deutschland und USA zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung?

 Gegenstand des Steuerabkommens zur Bekämpfung Steuerhinterziehung

Durch das Musterabkommen über die bilaterale Zusammenarbeit werden die von den USA mit dem US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) verfolgten Ziele auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt. Im Gegenzug verpflichtet sich die USA, den Partnerstaaten steuerlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.

Informationsbereitstellung und Quellensteuereinbehalte

Im US-amerikanischen Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (FATCA) ist vorgesehen, dass Finanzinstitute, die nicht in den USA ansässig sind, den USA Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen oder Quellensteuereinbehalte auf Erträge aus US Anlagen hinnehmen müssen. Die Durchführung des FATCA-Gesetzes soll nun auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt werden.

Inhalt des Musterabkommens

Das Musterabkommen soll als Grundlage für entsprechende bilaterale Vereinbarungen dienen und hat folgenden Inhalt:

  • Die fünf Staaten verpflichten sich jeweils, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen.
  • Die USA verpflichten sich im Gegenzug, dem jeweiligen Vertragspartner Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US Finanzinstituten erhebt.
  • Die USA verpflichten sich, alle Finanzinstitute des jeweiligen Vertragspartners von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden.

Die fünf Staaten und die USA hoffen, dass auch andere Staaten diesem Ansatz folgen und so die Kooperation zwischen den Staaten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung verbessert und intensiviert werden kann.

Quelle: Bundesfinanzministerium Mitteilung Nr. 36 vom 26.07.2012; Musterabkommens zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit und Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA).

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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.