Umsatzsteuervoranmeldung pünktlich abgeben

Umsatzsteuervoranmeldung pünktlich abgeben
Umsatzsteuervoranmeldung
Wer umsatzsteuerpflichtig ist, kommt um die Umsatzsteuervoranmeldung nicht drum herum.

Abgabetermin der Umsatzsteuervoranmeldung

Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss die Steuer selbst (oder natürlich durch den Steuerberater) spätestens zum 10. des Folgemonats (= Monat, der auf den Voranmeldemonat folgt) beim Finanzamt angemeldet haben. Wer eine Dauerfristverlängerung beantragt hat, hat einen Monat länger Zeit. Steuerbürger, die die Umsatzsteuervoranmeldung nur vierteljährlich abgeben müssen, haben die Voranmeldung bis zum 10. des Monats nach Ende des Quartals abzugeben.

Die Umsatzsteuer selbst muss dann in der Regel drei Tage nach dem 10. auf dem Konto des Finanzamts gutgeschrieben sein. Hier können Sie mehr zur Umsatzsteuer im Allgemeinen lesen.

Verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldung

Wer die Umsatzsteuervoranmeldung verspätet abgibt, musste bisher mit einem Verspätungszuschlag rechnen und nach einer gewissen Zeit wurde vom Finanzamt eine Umsatzsteuerschätzung vorgenommen. Seit Anfang 2012 muss aber auch damit gerechnet werden, dass das Finanzamt für Steuerfahndung und Steuerstrafsachen benachrichtigt wird. Und dort wird dann geprüft, ob es sich bei der verspäteten Abgabe um Steuerhinterziehung handelt. Denn: Wer keine Voranmeldung abgibt, verkürzt zeitweise die Umsatzsteuer – und das neben dem Verspätungszuschlag in Zukunft eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Steuerberater Jasper empfiehlt (übrigens schon immer):

  • Verschaffen Sie sich durch eigene Aufzeichnungen jede Woche einen Überblick über die Höhe der eingenommenen Umsatzsteuern; so haben Sie zumindest eine gewisse Vorstellung, wie hoch die Zahllast sein wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, dass zum Zahlungszeitpunkt genügend Liquidität vorhanden ist, kann die überschlägig berechneten Beträge auf ein eigenes USt-Konto umbuchen.
  • Heften Sie die Buchführungsbelege zeitnah ab und gegen Sie sie zu Beginn des neuen Monats unverzüglich bei Ihrem Steuerberater ab; der sorgt dann für eine pünktliche Anmeldung der Umsatzsteuer; wie die Belege am besten sortiert werden, können Sie in unserer Belegsortierempfehlung (diese erhalten Neumandanten bei uns kostenlos) nachlesen.
  • Wer eine Dauerfristverlängerung erhalten hat, sollte die Belege im Laufe des Monats möglichst immer zwischen dem 15. und 20. des Monats abgeben; Sie gewöhnen sich an den Rhythmus und vergessen die Abgabe nicht mehr so leicht.
  •  Geben Sie dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung; damit verhindern Sie Säumniszuschläge, denn das Amt bucht pünktlich zur gesetzlichen Frist ab.

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen verschont Sie vor Verspätungszuschlägen und unter Umständen vor empfindlichen Geldstrafen wegen Steuerhinterziehung.

Umsatzsteuervoranmeldung

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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.