Anästhesie bei Schönheitsoperationen umsatzsteuerpflichtig?

Anästhesie bei Schönheitsoperationen umsatzsteuerpflichtig?

Sind anästhesistische Leistungen bei Schönheitsoperationen umsatzsteuerpflichtig?

Nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz sind ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Doch es stellt sich die Frage, was das Gesetz unter „ärztlichen Leistungen“ versteht. So sind nur solche Tätigkeiten auch steuerfrei, die zum Zweck der Vorbeugung, der Diagnose, der Behandlung und soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für Patienten ausgeführt werden. Ist das Hauptziel nicht der Schutz der Gesundheit, so greift die Befreiungsvorschrift auch nicht.

Schönheitsoperationen Anästhesie umsatzsteuerpflichtig?
Unterliegen die anästhetischen Leistungen bei Schönheitsoperationen der Umsatzsteuerpflicht oder nicht?

Deshalb sind anästhesistische Leistungen bei medizinisch nicht indizierten Schönheitsoperationen umsatzsteuerpflichtig.

Quelle: Bundesfinanzhof Beschluss vom 6.9.2011, V B 64/11.

Hier unser Beratungshinweis:

Beratungshinweis von Jasper Steuerberatung

In dem geschilderten Fall müssen Sie auf die ärztlichen Honorare Umsatzsteuer zahlen. Allerdings werden alle Umsatzsteuern, die in den mit der Leistung zusammenhängenden Kosten enthalten sind (das heißt Vorsteuern), vom Finanzamt im Rahmen der Umsatzsteuererklärung oder in der Umsatzsteuervoranmeldung erstattet.

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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.