Antrag NRW Überbrückungshilfe Plus auch bei niedrigen oder keinen Fixkosten sinnvoll

NRW Überbrückungshilfe Plus Fixkosten

NRW Überbrückungshilfe Plus – Fixkosten – Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Fiktiver Unternehmerlohn für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Inhaber Personengesellschaften und Einzelunternehmen
  • 1.000 EUR pro Monat (Juni-August 2020)
  • Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Fixkosten haben oder nicht

Bild ©MWIDE NRW

Ein Antrag auf NRW Überbrückungshilfe Plus kann auch sinnvoll sein, wenn Sie nur ganz niedrige oder keine Fixkosten haben. Denn das Land Nordrhein-Westfalen gibt auch in diesem Fall 1.000 € als fiktiven Unternehmerlohn pro Monat dazu. Jedenfalls dann, wenn Sie auch antragsberechtigt sind.

Hintergrund-Info: Was ist die Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe des Bundes dient dazu, kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die ihren Geschäftsbetrieb in Hinblick auf die Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, zu unterstützen. Diese Unternehmen werden branchenübergreifend mit einer Laufzeit von drei Monaten von Juni bis August 2020 bezuschusst.

Ergänzt wird die Überbrückungshilfe in Nordrhein-Westfalen durch die NRW Überbrückungshilfe Plus und unterstützt Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit höchstens 50 Mitarbeitern in Nordrhein-Westfalen.

Das Schema der Überbrückungshilfe finden Sie hier zum Download (PDF).

Ausgewählte Fragen zur NRW Überbrückungshilfe Plus

Was ist die NRW Überbrückungshilfe Plus und wer wird dadurch unterstützt?

Die NRW Überbrückungshilfe richtet sich an Sie als Unternehmensinhaber, Freiberufler oder Solo-Selbstständige.

Hintergrund ist, dass durch die Überbrückungshilfe des Bundes keine Kosten des privaten Lebensunterhalts (wie z. B. private Wohnkosten, Krankenversicherungsbeiträge sowie private Altersvorsorgebeiträge) anerkannt werden.
Trotz des erleichterten Zugangs zum Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) bis zum 30. September 2020, gehen viele Unternehmensinhaber, Freiberufler und Solo-Selbstständige leer aus.

NRW Überbrückungshilfe Plus als fiktiver Unternehmerlohn bis zu max. 3.000 Euro, der versteuert werden muss, aber für die private Lebensführung zur Verfügung steht

An dieser Stelle kommt die NRW Überbrückungshilfe Plus ins Spiel. Hierbei handelt es sich quasi um einen fiktiven Unternehmerlohn (als branchenübergreifende Wirtschaftsförderungsleistung). Sofern Sie antragsberechtigt sind (also die Antragsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe des Bundes erfüllen), bekommen Sie eine zusätzliche Förderung von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate im Zeitraum Juni bis August 2020. Also maximal 3.000 Euro.

Verwenden dürfen Sie diese zusätzliche Förderung für Ausgaben Ihrer privaten Lebensführung wie z. B. Lebensmittel, private Mieten, Beiträge für die Krankenversicherung oder private Altersvorsorge. Ein Nachweis für die Verwendung durch Sie müssen Sie nicht erbringen.

Allerdings müssen Sie die Leistung als Betriebseinnahme versteuern.

Genereller Hinweis: es kann günstiger für Sie sein, das Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beantragen (sofern Sie die Bedingungen erfüllen). Und zwar insbesondere bei mehreren Personen einer Bedarfsgemeinschaft oder bei hohen Mietkosten.

Es bestehen jedoch Unterschiede in Bezug auf die Anrechenbarkeit der Überbrückungshilfe des Bundes und NRW. Da die Überbrückungshilfe des Bundes lediglich betriebliche Ausgaben mitfinanziert, wird dieses auch nicht auf ALG II angerechnet.

Anders jedoch die NRW Überbrückungshilfe Plus, die auch Kosten der privaten Lebensführung decken darf. Somit muss es auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden bzw. die Überbrückungshilfe Plus kann nicht beantragt werden, wenn schon für die Monate Juni, Juli bzw. August 2020 ALG II bezogen wird.

Unter welchen Voraussetzungen sind Sie antragsberechtigt?

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie zu den Solo-Selbstständigen, Freiberuflern oder Inhabern von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern zählen.

Was ist hinsichtlich der NRW Überbrückungshilfe Plus unter „inhabergeführte Unternehmen“ zu verstehen?

Inhabergeführte Unternehmen sind Unternehmen von natürlichen Personen.

Auch Personengesellschaften, bei denen eine natürliche Person als unmittelbarer Gesellschafterin oder Gesellschafter die Mehrheit der Anteile und/oder Stimmrechte hält (also über 50 %) und zur Geschäftsführung befugt ist zählen zu den „inhabergeführten Unternehmen“.

Wichtig: insgesamt dürfen Sie als natürliche Person den fiktiven Unternehmerlohn nur einmalig ansetzen, auch wenn Sie mehreren unternehmerischen Betätigungen nachgehen. Ähnliches gilt auch für Personengesellschaften.

Nicht antragsberechtigt sind Sie z. B. als Inhaber und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.
 
Die grundsätzlichen Antragsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe des Bundes gelten auch für die NRW Überbrückungshilfe Plus: So muss Ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein. Wenn Sie zwischen dem 1. April und 31. Oktober 2019 gegründet haben, sind die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen. Bei starken saisonalen Schwankungen können Sie, wenn Sie im April und Mai 2019 weniger als 5 % des Jahresumsatzes 2019 erzielt haben, von der vorgenannten Bedingung des sechzigprozentigen Umsatzrückgangs freigestellt werden.
 
Darüber hinaus muss – wie auch bei der Überbrückungshilfe des Bundes – ein Umsatzrückgang von mindestens 40 % in den Monaten Juni, Juli und/oder August zu verzeichnen sein.

Müssen Sie über tatsächlich betriebliche Fixkosten verfügen, um auf den fiktiven Unternehmerlohn Anspruch zu haben?

Nein, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich betriebliche Fixkosten haben oder nicht und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, die NRW Überbrückungshilfe Plus in Anspruch zu nehmen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderanträge müssen von uns als Steuerberater (bzw. Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer) gestellt werden. Diese dafür anfallende Beratungs- und Antragskosten, die Ihnen durch die Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe entstehen, sind jedoch Fixkosten im Sinne der Überbrückungshilfe des Bundes und können beantragt werden und aus der bewilligten Überbrückungshilfe gezahlt werden.

Die NRW Überbrückungshilfe Plus ist übrigens in das Überbrückungshilfe-Antragsverfahren des Bundes vollintegriert.

Weitere Informationen zur Antragsstellung, z. B. hinsichtlich der Bedingungen der Überbrückungshilfe des Bundes, sowie spezielle Fragen zum Arbeitslosengeld II erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wie JASPER STEUERBERATUNG die Überbrückungshilfe für Sie beantragen kann

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind von Bund und Ländern beauftragt worden, die Überbrückungshilfe für Sie zu beantragen. Wir als Steuerkanzlei stellen den Antrag gern für Sie. Zunächst prüfen wir, ob Sie antragsberechtigt sind. Dazu benötigen wir bestimmte Daten von Ihnen.

Wenn Sie bereits bei uns Mandant sind und wir Ihre Buchführung erstellen, liegen uns die notwendigen Daten vor. Ansonsten bitten wir Sie nach Erteilung eines Auftrags die notwendigen Unterlagen kurzfristig zuzusenden. Nach Ermittlung Ihrer Fixkosten erfolgt dann die Berechnung der höchstmöglichen Höhe der Überbrückungshilfe und nach Freigabe durch Sie die Übermittlung an die Bewilligungsbehörden.

Überbrückungshilfe NRW


 

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Cathrin Jasper ist in unserer Kanzlei Jasper Steuerberatung für das Onlinemarketing verantwortlich. Aus ihrer Feder stammt auch diese Webseite.