Nun ist es (leider) amtlich: Wollen Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, müssen Sie Ihr bürotypisch eingerichtetes Arbeitszimmer (nahezu) ausschließlich beruflich nutzen. Das hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) kürzlich entschieden. Ansonsten sind die Aufwendungen nicht abzugsfähig. Damit …

Kurz-News: Häusliches Arbeitszimmer darf nur beruflich genutzt werden Weiterlesen »