Gewerbesteuer verfassungsgemäß?
Die Hinzurechnungsvorschriften des Gewerbesteuergesetzes sind voraussichtlich nicht verfassungswidrig. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Hinzurechnungsvorschriften des Gewerbesteuergesetzes sind voraussichtlich nicht verfassungswidrig. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.