Jahressteuergesetz 2013 Umsatzsteuer und Rechnungsdatum
Das Rechnungsdatum darf bei Lieferungen & sonst. Leistungen, bei denen der Ort der Leistung nicht in D. liegt, nicht nach dem 15. des Folgemonats liegen.
Das Rechnungsdatum darf bei Lieferungen & sonst. Leistungen, bei denen der Ort der Leistung nicht in D. liegt, nicht nach dem 15. des Folgemonats liegen.