Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gilt nur für eine Wohnung
Zusammen veranlagte Ehegatten mit mehreren Wohnungen können die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum Höchstbetrag in Anspruch nehmen
Zusammen veranlagte Ehegatten mit mehreren Wohnungen können die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum Höchstbetrag in Anspruch nehmen
Der Fiskus beteiligt sich an den Handwerkskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit 20 % von bis zu 6.000 €. Lesen Sie mehr!