Corona Themensammlung: Überbrückungshilfen, Herabsetzung Vorauszahlungen 2019 und Co.

Corona Themensammlung: Überbrückungshilfen, Herabsetzung Vorauszahlungen 2019 und Co.

Stand: 05.08.20

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen rund um Corona:

  1. Überbrückungshilfen

    Mit Links zu den Eckpunkten, FAQ und dem Schema Überbrückungshilfe, sowie dem Vorabcheck der IHK

  2. Herabsetzung Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019

    Herabsetzungsanträge sollen vereinfacht abgewickelt werden

  3. NRW-Soforthilfe

    NRW setzt sich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten ein: Rückmeldung geht ab Herbst weiter (Stand 25.08.20)

  4. NRW Künstler: Anträge für Künstlerstipendien

    15.000 Stipendien in Höhe von 7.000 Euro (Stand 26.08.20)

  5. Links zu weiteren Corona-Steuerblog-Artikeln

    Umsatzsteuersenkung, NRW-Soforthilfe, Staatliche Liquiditätshilfen

1. Überbrückungshilfe

Mit der neuen Überbrückungshilfe soll besonders stark betroffenen Unternehmen, branchenübergreifend und insbesondere den mittelständischen Unternehmen, geholfen werden. Die Förderung des neuen Programms, das bis zum 30. September 2020 (vormals bis August) läuft, soll deutlich höher als das der Soforthilfe sein. Es werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten gewährt. Diese, sowie die Umsatzausfälle müssen allerdings durch uns Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden (Update 05.08.20; Quelle: Pressemitteilung Bundessteuerberaterkammer).

Dazu hat die Bundesregierung einige Eckpunkte beschlossen. Zum Beispiel sind Unternehmen antragsberechtigt, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber beiden Monaten im Vorjahr, also April und Mai 2019, nachweisen können. Die Zuschusshöhe bemisst sich je nach Höhe des Umsatzeinbruchs und beträgt zwischen 40 bis 80 Prozent der Fixkosten.

Die Länder sind zuständig für die Bewilligung der Zuschüsse.

Hilfreiche Links zur Überbrückungshilfe des Bundes und NRW

Eckpunkte sowie FAQ (PDF)

Weitere Informationen finden Sie im PDF „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“.

Außerdem finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

  1. Wer bekommt Corona-Überbrückungshilfe?
  2. Wie viel Corona-Überbrückungshilfe wird gezahlt?
  3. Wie läuft der Prozess?

sowie weitere allgemeine Informationen, auch zu Sonderfällen in dem PDF: FAQs zur „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“.

FAQs der Bundessteuerberaterkammer: FAQ-Katalog zu den Überbrückungshilfen (Link zum PDF; Update: 5.8.20).

Schema Überbrückungshilfe (PDF)

Sehen Sie sich auch das PDF mit dem Schema zur Überbrückungshilfe vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen an.

IHK Berechnung Umsatzrückgang

Machen Sie den Vorabcheck der IHK.

NRW Überbrückungshilfe Plus

Das Bundesprogramm sieht lediglich Unterstützung im betrieblichen Bereich vor. Wer die Bedingungen des Bundesprogramms erfüllt, erhält zusätzlich zu den Bundesmitteln 1.000 € pro Monat (Juni, Juli, August) für den privaten Lebensunterhalt aus Mitteln des Landes NRW.

Lesen Sie dazu unseren Steuerblog-Artikel zur NRW-Überbrückungshilfe Plus.

2. Pauschalierte Herabsetzungen Vorauszahlungen für 2019

Steuerpflichtige, die aufgrund der Corona-Krise, negativ hinsichtlich der Gewinneinkünfte und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung betroffen sind und die noch nicht für 2019 veranlagt worden sind, können eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen 2019 für die Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Zuschlagsteuern) beantragen. Zum Beispiel, weil sich ihre Einkünfte erheblich gemindert haben und sie für den Veranlagungszeitraum 2020 einen rücktragsfähigen Verlust erwarten müssen.

Da jedoch eine Prognose hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung aufgrund der aktuellen Situtation schwierig ist, sollen Herabsetzungsanträge für den Veranlagungszeitraum 2019 vereinfacht, d. h. pauschaliert abgewickelt werden. Die Möglichkeit, detaillierte Unterlagen einzureichen, um einen höheren rücktragsfähigen Verlust geltend zu machen, bleibt auch weiterhin bestehen.

PDF „Co­ro­na-So­fort­maß­nah­me: An­trag auf pau­scha­lier­te Her­ab­set­zung be­reits ge­leis­te­ter Vor­aus­zah­lun­gen für 2019„, zur Verfügung gestellt vom Steuerberaterverband Hamburg

3. NRW-Soforthilfe: NRW setzt sich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten ein

NRW Soforthilfe ©MWIDE NRW

Es gibt einige Verbesserungen hinsichtlich der Abrechnungsmöglichkeiten. In diesem Steuerblog-Artikel finden Sie weitere Informationen dazu. Auch soll das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder aufgenommen werden, nachdem es zwischenzeitlich angehalten wurde.

Bild ©MWIDE NRW

Auf dieser Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen erfahren Sie genauer, warum das Rückmeldeverfahren angehalten wurde und was Sie tun können, wenn Sie bereits zurückgezahlt haben.

4. Anträge für Künstlerstipendien

Künstler und die Künstlersozialversicherung

Auf der Webseite des Landesportals NRW finden Sie eine Pressemitteilung, die besagt, dass freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten Anträge für Stipendien über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft stellen (www.mkw.nrw) können. Es geht um 15.000 Stipendien in Höhe von 7.000 Euro (Stand 26.08.2020).

5. Weitere hilfreiche Links zu ähnlichen Steuerblog-Artikeln

Umsatzsteuersenkung für das 2. Halbjahr 2020 – neue BMF-Schreiben

In diesem Blogartikel finden Sie hilfreiche Links zur Umsatzsteuersenkung:

NRW-Soforthilfe: Zuschüsse für Solo-Selbstständige & Künstler werden ausgeweitet

In diesem Blogartikel finden Sie hilfreiche Links zur NRW-Soforthilfe:

Corona-Krise: staatliche Liquiditätshilfen

In diesem Blogartikel finden Sie hilfreiche Informationen zu staatlichen Liquiditätshilfen:

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Cathrin Jasper ist in unserer Kanzlei Jasper Steuerberatung für das Onlinemarketing verantwortlich. Aus ihrer Feder stammt auch diese Webseite.