Informatiker und Projektwohnung: Steuererleichterungen?
Informatiker sparen Steuern durch Projektwohnung
Wer längere Projektpausen mit Einkommensverlusten vermeiden will, muss unter Umständen regional flexibel sein. Dies bedeutet aber auch, dass Sie zusätzliche Kosten für Unterbringung und Verpflegung in Kauf nehmen müssen. Doch zum Glück gibt es gute Neuigkeiten in Sachen Steuerersparnis für Informatiker und Projektwohnung!
Informatiker und Projektwohnung
Den Vater Staat beteiligt sich an den Kosten Ihrer Projektwohnung. Hier zeigt sich mal wieder, dass Vater Staat nicht nur nimmt, sondern auch fürsorglich gibt. Natürlich gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Steuersparmöglichkeiten auch geltend machen zu können. So müssen Sie zum Beispiel einen Lebensmittelpunkt außerhalb des Beschäftigungsortes haben, an dem Sie neben der Projektwohnung zusätzlich einen Haushalt innehaben. Die Projektwohnung darf auch nicht wesentlich größer sein, als es Ihre Hauptwohnung derzeit ist. Und außerdem darf sie auch nicht luxuriös einrichtet sein. Wenn dann aber alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind, dann steht einer beachtlichen Steuerersparnis nichts mehr im Wege. Sie können dann alle Kosten der Projektwohnung gewinnmindernd – und somit steuersparend – „von der Steuer“ absetzen.
Übrigens halten wir noch einen weiteren Artikel für Sie bereit, bei dem es ebenfalls um flexible Projekte an neuen Orten geht – allerdings in Bezug auf die oben genannten Verpflegungskosten. Denn auch hier gibt es eine Möglichkeit, wie Sie Steuern sparen können – immerhin bis zu 24 Euro am Tag.
Empfehlung von Jasper Steuerberater Köln
Lassen Sie sich am besten von uns zu diesem Thema beraten. Guter Rat kostet zwar etwas – aber schlechter Rat (oder gar kein Rat) ist letztlich immer teurer. Sprechen Sie uns an. Denn schließlich lassen sich berufsbezogene Steuerberaterkosten ebenfalls steuermindernd absetzen. Wir beraten Sie gerne. Damit ihren neuen überregionalen Projekten auch wirklich nichts mehr im Wege steht!