Verpflegungskosten und Informatiker: Steuererleichterungen?

Verpflegungskosten und Informatiker: Steuererleichterungen?

Verpflegungskosten und Informatiker: Gibt es Steuererleichterungen?

Verpflegungskosten und Informatiker
Verpflegungskosten und Informatiker: Sind die Kosten bei neuen Projekten an fremden Orten absetzbar? Und wenn ja, wie lange?

Die Auftragslage für freiberufliche Informatiker ist derzeit außerordentlich gut. Eine Voraussetzung gibt es jedoch: Sie sind regional nicht gebunden. Denn wer räumlich flexibel ist, der braucht Projektpausen nicht zu fürchten. Doch es gibt einen Haken: Sie müssen sich bei neuen Projekten an fremden Orten immer wieder neu einleben. Deswegen steigen die Lebenshaltungskosten auch anfangs. Schließlich müssen Sie den neuen Ort erst erkunden, bis Sie sich gut genug auskennen und die günstigen Einkaufsmöglichkeiten erst finden. Und das preiswerte, aber trotzdem gute Restaurant will natürlich auch erst noch ausfindig gemacht werden.

Verpflegungskosten und Informatiker: Steuererleichterungen nur zeitlich beschränkt abzugsfähig?

Das hat auch Vater Staat erkannt. Und er hilft Ihnen durch Steuererleichterungen. Das gilt zumindest für den Zeitraum der ersten drei Monate.

Verpflegungskosten und Informatiker: bis zu 24 Euro pro Tag?

Für Verpflegungsmehraufwendungen gewährt Vater Staat immerhin bis zu 24 € pro auswärts verbrachtem Tag als pauschale Betriebsausgabe, um die Belastungen im Rahmen zu halten. Das bedeutet jedoch nicht etwa, dass Sie diesen Betrag vom Staat erstattet bekommen. Es bedeutet aber, dass Sie allerdings Steuern in Höhe Ihres persönlichen Steuersatzes sparen.

Es gilt: Die Pauschale ist unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben, die Sie für Ihre Ernährung gehabt haben. Und zwar gleichgültig wie hoch Ihre Ausgaben sind. Die Mehrbelastung wird nämlich pauschal abgegolten. Das bedeutet, dass also keine Quittungen zu sammeln brauchen. Eine Ausnahme gibt es: Sie bewirten einen Geschäftspartner. Dann gelten andere Regeln (Stichwort: Bewirtungskosten).

Allerdings: nach drei Monaten glaubt der Staat seiner Fürsorgepflicht Genüge getan zu haben. Die Verpflegungskosten bleiben jedoch. Trotzdem enden nach drei Monaten die Zeit der gewährten Pauschalen. Ab dann muss jeder voll für sich allein aufkommen – eben wie Zuhause am Lebensmittelpunkt.

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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.