GmbH, Unternehmergesellschaft und Jahresabschluss

GmbH, Unternehmergesellschaft und Jahresabschluss

Offenlegungspflicht der Bilanz soll aufgehoben werden

OffenlegungspflichtBisher müssen auch kleine und kleinste GmbH und Unternehmergesellschaften (UG, haftungsbeschränkt) als Kapitalgesellschaften ihre Bilanz und den Anhang als Teil des Jahresabschlusses bis zum 31.12. beim Bundesanzeiger zur Offenlegung einreichen. Dies ist mit Aufwand und Kosten verbunden.

Nunmehr hat die EU-Kommission Erleichterungen für kleine GmbH vorgeschlagen:  Kapitalgesellschaften, die zwei der  folgenden Schwellen nicht überschreiten

  • 350.000 € Bilanzsumme,
  • 700.000 € Jahresumsatz,
  • 10 Mitarbeiter
sollen von der Offenlegungspflicht befreit werden. Der Rat der EU-Wirtschafts und Finanzminister hat der Richtlinie zugestimmt. Sie muss allerdings noch in deutsches Recht übertragen werden. Das sollte bis Ende des Jahres 2012 möglich sein. Dann dürften die Bilanzen ab dem Wirtschaftsjahr 2012 von der Offenlegung verschont bleiben.
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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.