Gewerbesteuer

Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Einkünfte aus diesen Berufen sind selbständige Einkünfte. Lesen Sie mehr!

Das Rechnungsdatum darf bei Lieferungen & sonst. Leistungen, bei denen der Ort der Leistung nicht in D. liegt, nicht nach dem 15. des Folgemonats liegen.

Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer: Berechnen Sie die Höhe der Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen genau. Lesen Sie mehr!