Mehr Geld für Steuerzahler und Familien 2015 und 2016!
Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag werden angehoben
Überarbeitete Fassung aus Januar 2016 (dieses Artikels aus dem Jahr 2015)
Gute Neuigkeiten für die Steuerzahler und Familien: 2015 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht werden – auch im Jahr 2016. Eine Erhöhung für den Kinderzuschlag ist für den 1. Juli 2016 beschlossen.
Beachten Sie jedoch bitte, dass – von den Erhöhungen unabhängig – viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag angepasst haben, so dass netto entsprechend diesem Betrag weniger auf ihrem Konto ankommt.
Hier gibt es die Einzelheiten:
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der zur Existenzsicherung (das heißt des politisch festgelegten Existenzminimums) dient und folglich von der Einkommensteuer befreit wird.
Ab 2016: Der Grundfreibetrag wurde im Vergleich zu 2015 um weitere 180 € erhöht, beträgt also 8.652 € (Verheiratete: 17.304 €).
Ab Januar 2015: Der Grundfreibetrag stieg im Vergleich zum Vorjahr um 118 €, das heißt von vorher 8.354 € auf 8.472 € (Verheiratete: von 16.708 € auf 16.944 €).
Die Anhebung des Grundfreibetrags hat zwei Effekte: Weniger Menschen sind nun von der Einkommensteuer betroffen (dies betrifft Einkommen, die vor der Erhöhung über dem alten Grundfreibetrag lagen, jedoch unter dem neuen Grundfreibetrag). Außerdem bleibt allen einkommensteuerpflichtigen Menschen mehr von ihrem Einkommen.
Kinderfreibetrag
Ab Januar 2016: Der Kinderfreibetrag steigt im Vergleich zu 2015 um weitere 96 € auf 7.248 €.
Ab Januar 2015: Der Kinderfreibetrag stieg im Vergleich zum Vorjahr um 144 € auf 7.152 €. Vorher lag der Kinderfreibetrag bei 7.008 € einschließlich dem Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung.
Der Kinderfreibetrag wird allerdings nur gewährt, wenn die Steuerersparnis höher als das Kindergeld ist.
Kindergeld
Ab Januar 2016: Das Kindergeld ist um 2 Euro je Kind gestiegen. Das entspricht Beträgen für das
- 1. Kind und das 2. Kind je 190 Euro,
- 3. Kind 196 Euro,
- 4. Kind und jedes weitere Kind 221 Euro.
Ab Januar 2015: Das Kindergeld steigt monatlich um 4 € je Kind. Vorher gab es 184 € für das erste und zweite Kind, 190 € für das dritte Kind und 215 € für jedes weitere Kind.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag wird ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro monatlich auf maximal 160 Euro angehoben.
Der Kinderzuschlag steht Eltern zu, die zwar mit ihren finanziellen Mitteln den Eigenbedarf decken können, nicht jedoch den ihrer Kinder.
Ab Juli 2015: Der Kinderzuschlag wird monatlich um 20 € auf 160 € erhöht (vorher 140 €).
Quelle: Pressemitteilung vom 25.03.2015, Nr. 14, Bundesfinanzministerium,