Verpflegungsmehraufwand: steuerliche Absetzbarkeit wird neu geregelt

Verpflegungsmehraufwand: steuerliche Absetzbarkeit wird neu geregelt
Verpflegungsmehraufwand
Verpflegungsmehraufwand: Vereinfachte Regelungen?

Vereinfachung der Regelungen zum Verpflegungsmehraufwand

Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, soll die steuerliche Absetzbarkeit von Verpflegungsmehraufwand vereinfacht werden. Im Einzelnen ist folgendes geplant:

  • Bei Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen, die von der Steuer abgesetzt werden können, kommt es auf die Dauer der Abwesenheit an. Hier sollen die Mindestabwesenheitszeiten verringert und statt der bisherigen dreistufigen Staffelung eine zweistufige Staffelung eingeführt werden. Die Pauschale von 6 € bei Abwesenheiten zwischen 8 und 14 Stunden fällt weg. Stattdessen soll zwischen 8 und 24 Stunden Abwesenheit die Pauschale von 12 € gelten.
  • Klarere und einheitlichere Regelungen sind u.a. im Zusammenhang mit Fahrten zur Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsorten, und für Fahrten bei weiträumigen Tätigkeitsgebieten vorgesehen – dies sowohl für die Frage des Werbungskostenabzugs, des Betriebsausgabenabzugs als auch der Dienst- und Geschäftswagenbesteuerung.
  • Zudem sollen die reisekostenrechtlichen Auslandstagegelder und die steuerlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand angeglichen werden. Mit den dafür erforderlichen Vorbereitungen wurde bereits begonnen. Das ist ein Beispiel für das Ziel, Vereinfachungen u.a. dadurch zu erreichen, dass für gleiche Lebenstatbestände möglichst die gleichen Regeln und Berechnungsmethoden gelten.

Die Regelungen sind noch nicht in Kraft getreten. Einzelheiten sind noch nicht bekannt.

Quelle: Bundesfinanzministerium Pressemitteilung Nr. 54 vom 19.09.2012.

Anonymisierte Erhebung von IP-Adressen, siehe Datenschutzseite:
[Total: 0 Average: 0]

Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.