GmbH, Unternehmergesellschaft und Jahresabschluss
Offenlegungspflicht der Bilanz soll aufgehoben werden
Bisher müssen auch kleine und kleinste GmbH und Unternehmergesellschaften (UG, haftungsbeschränkt) als Kapitalgesellschaften ihre Bilanz und den Anhang als Teil des Jahresabschlusses bis zum 31.12. beim Bundesanzeiger zur Offenlegung einreichen. Dies ist mit Aufwand und Kosten verbunden.
Nunmehr hat die EU-Kommission Erleichterungen für kleine GmbH vorgeschlagen: Kapitalgesellschaften, die zwei der folgenden Schwellen nicht überschreiten
- 350.000 € Bilanzsumme,
- 700.000 € Jahresumsatz,
- 10 Mitarbeiter
sollen von der Offenlegungspflicht befreit werden. Der Rat der EU-Wirtschafts und Finanzminister hat der Richtlinie zugestimmt. Sie muss allerdings noch in deutsches Recht übertragen werden. Das sollte bis Ende des Jahres 2012 möglich sein. Dann dürften die Bilanzen ab dem Wirtschaftsjahr 2012 von der Offenlegung verschont bleiben.
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