Künstlerveranstaltung und Umsatzsteuer
Ermäßigter Umsatzsteuersatz nur für örtlichen Veranstalter
Neuigkeiten in Sachen Künstlerveranstaltungen: Nach einem Schreiben des Bundesfinanzminsters an die Finanzämter kann der ermäßigte Steuersatz bei der Umsatzsteuer nur dem Veranstalter zugebilligt werden, der dem Publikum die Eintrittsberechtigung verschafft.
Künstlerveranstaltungen
Beteiligen sich mehrere Veranstalter an der Veranstaltung, erhält also meist nur der letzte in der Reihe – nämlich derjenige, der die Eintrittskarten verkauft – den 7%igen Steuersatz. Die Leistungen aller anderen Veranstalter werden mit 19% versteuert.
Dies ist allerdings nicht tragisch, da die Umsätze der veranstalter untereinander durch den Vorsteuerabzug wieder entlastet werden.
Quelle: BMF Schreiben IV D 2 – S 7138/11/10001.
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