Künstlerveranstaltung und Umsatzsteuer

Künstlerveranstaltung und Umsatzsteuer

Ermäßigter Umsatzsteuersatz nur für örtlichen Veranstalter

Neuigkeiten in Sachen Künstlerveranstaltungen: Nach einem Schreiben des Bundesfinanzminsters an die Finanzämter kann der ermäßigte Steuersatz bei der Umsatzsteuer nur dem Veranstalter zugebilligt werden, der dem Publikum die Eintrittsberechtigung verschafft.

Künstlerveranstaltungen

Künstlerveranstaltung
Künstlerveranstaltungen und ermäßigter Steuersatz für örtlichen Veranstalter

Beteiligen sich mehrere Veranstalter an der Veranstaltung, erhält also meist nur der letzte in der Reihe – nämlich derjenige, der die Eintrittskarten verkauft – den 7%igen Steuersatz. Die Leistungen aller anderen Veranstalter werden mit 19% versteuert.
Dies ist allerdings nicht tragisch, da die Umsätze der veranstalter untereinander durch den Vorsteuerabzug wieder entlastet werden.

Quelle: BMF Schreiben IV D 2 – S 7138/11/10001.

Übrigens, wir als Jasper Steuerberatung sind gern bereit, Sie zu beraten. Sprechen Sie uns an.

Anonymisierte Erhebung von IP-Adressen, siehe Datenschutzseite:
[Total: 0 Average: 0]

Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.