Wie können Sie Ihr Smartphone bei beruflicher Nutzung steuerlich geltend machen? Wie sieht es mit Abschreibungen und Zubehör aus? Erfahren Sie mehr!

Nun ist es (leider) amtlich: Wollen Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, müssen Sie Ihr bürotypisch eingerichtetes Arbeitszimmer (nahezu) ausschließlich beruflich nutzen. Das hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) kürzlich entschieden. Ansonsten sind die Aufwendungen nicht abzugsfähig. Damit …

Kurz-News: Häusliches Arbeitszimmer darf nur beruflich genutzt werden Weiterlesen »

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