NRW-Soforthilfe: Zuschüsse für Solo-Selbstständige & Künstler werden ausgeweitet
NRW-Soforthilfe – Das erwartet Sie in diesem Kurz-Artikel:
- Dieser Artikel richtet sich primär an Sie, wenn Sie zu den Solo-Selbstständigen oder freischaffenden Künstlern gehören
- Es gibt weitere Gelder als indirekte Zuschüsse durch das Land Nordrhein-Westfalen
Es gibt Neuigkeiten für Solo-Selbstständige und freischaffende Künstlerinnen und Künstler von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: die NRW-Soforthilfe wurde ausgeweitet!
In einer Pressemitteilung vom 12. Mai 2020 heißt es, dass Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, ein indirekter Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro für die beiden Monate gewährt wird (sofern kein Arbeitslosengeld II bezogen wurde). Dieser Zuschuss darf auch für den Lebensunterhalt verwendet werden.
Ähnliches gilt für Künstler (sofern in diesen Monaten keine Leistungen aus dem Programm des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft – MKW abgekürzt – oder der NRW-Soforthilfe 2020 oder der Grundsicherung bezogen wurden). Nachtrag 26.08.20, Nebeninformation: Auf der Webseite des Landesportals NRW finden Sie eine Pressemitteilung, die besagt, dass freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten Anträge für Stipendien über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft stellen (www.mkw.nrw) können. Es geht um 15.000 Stipendien in Höhe von 7.000 Euro.
Rufen Sie den Link auf, um nähere Informationen zu den Regelungen der NRW-Soforthilfe zu erhalten (zum Beispiel zur Abgabe einer Erklärung, inwieweit die Hilfe zur coronabedingten Liquiditätsdeckung verwendet wurde).
Hintergrund ist, dass die Bundesregierung der parteiübergreifenden Forderung der Länder, die Soforthilfen für Solo-Selbstständige auch zu Zwecken der Lebensführung einzusetzen, nicht gefolgt war. Die Soforthilfen sind dazu bestimmt, laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen zu decken.
Die neuen NRW-Regelungen sollen nun den Nachteil abmildern, der Solo-Selbstständigen entsteht, die keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt hatten.
Auch Künstler, die bisher keine Zuschüsse aus dem MKW-Programm erhalten haben ‒ aus Gründen der Mittelbegrenzung ‒, jedoch bis Ende April einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, können jetzt zum Zuge kommen, sofern die künstlerische Tätigkeit nachgewiesen werden kann. Auch Anträge, die bereits positiv beschieden wurden, werden pauschal auf die besagten 2.000 Euro erhöht.
Hilfreiche Links zur NRW-Soforthilfe und zu Hilfen des Bundes
- https://erfolgreich-wirtschaften.de/fuer-alle-steuerzahler/corona-krise-staatliche-liquiditaetshilfen/ In unserem Steuerblog-Artikel erfahren Sie, was Sie hinsichtlich Corona aus steuerlicher Sicht tun können und wie wir Sie unterstützen können
- https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-weitet-investitionen-die-nrw-soforthilfe-und-das-mkw Hier nochmal der bereits im Artikel genannte Link zur Pressemitteilung zur NRW-Soforthilfe
- https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/land-setzt-sich-fuer-verbesserte-abrechnungsmoeglichkeiten-bei-der-nrw-soforthilfe Rückmeldeverfahren NRW-Soforthilfe gestoppt, bis bestimmte Fragen zum problematischen Abrechnungsverfahren geklärt sind (Stand 14. Juli 2020).
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