Bewirtungskosten – Gastgebername ist auszuweisen
Bei Bewirtungskosten über 150 € muss der Name des Gastgebers neben den Namen der bewirteten Gästen auf dem Bewirtungsbeleg ausgewiesen werden! Lesen Sie mehr!
Bei Bewirtungskosten über 150 € muss der Name des Gastgebers neben den Namen der bewirteten Gästen auf dem Bewirtungsbeleg ausgewiesen werden! Lesen Sie mehr!
Bewirtungen & Bewirtungsaufwendungen: Wie müssen Sie vorgehen, damit Sie Bewirtungskosten steuerlich geltend machen können? Lesen Sie mehr!
Verpflegungskosten und Informatiker: Neues Projekt, neuer Ort und steigende Lebenshaltungskosten. Deswegen hilft Ihnen Vater Staat mit Steuererleichterungen