Ausbildungskosten als Werbungskosten

Ausbildungskosten als Werbungskosten

Steuern sparen durch Ausbildungskosten

Ausbildungskosten für einen Beruf können als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein. Das gilt allerdings nicht bei einer Erstausbildung. Vorab bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Tätigkeit noch nicht aufgenommen worden ist, also noch keine zu versteuernden Einnahmen erwirtschaftet werden.

Ausbildungskosten = Steuererleichterungen?
Steuern sparen durch Ausbildungskosten?

Damit die Kosten dennoch steuermindernd eingesetzt werden können, müssen sie im Jahr des Entstehens in einer Einkommensteuererklärung dem Finanzamt zur Kenntnis gebracht werden. Das Finanzamt erlässt einen Steuerbescheid, in dem der Verlust amtlich festgestellt wird. Werden in späteren Jahren Einnahmen erzielt, kann der Verlust damit verrechnet werden. Berufsausbildungskosten helfen also, Steuern zu sparen.

Dieses Verfahren ist auch anzuwenden, wenn Sie später Ihren Beruf zunächst im Ausland ausüben. Zwar wird der ausländische Staat die Kosten nicht anerkennen. Kommen Sie aber nach Deutschland zurück, können Sie Ihr Steuersparpotential in Form Ihrer früheren Ausbildungskosten hier ausnutzen.

Quelle: BFH Urteil vom 28. Juli 2011, HFR 2011, Seite 1109.

Beratungshinweis von Jasper Steuerberatung

  • Kostenbelege sammeln,
  • Einkommensteuererklärung abgeben,
  • Verlustbescheid aufbewahren,
  •  Steuern sparen.
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Lothar Th. Jasper ist Steuerberater mit Leib und Seele. Er ist in leitender Funktion in der Kanzlei Jasper Steuerberatung tätig, die er am 1. April 1982 gründete. Er ist Autor mehrerer Fachveröffentlichungen und berät seine Mandanten von Köln aus in allen Steuerrechtsfragen in ganz Deutschland. Übrigens: Sie finden Jasper Steuerberater Köln auch auf Google Plus und Facebook.